18. Dezember 2010
In dieser Woche fanden an der Uni Köln die Abstimmung über eine Zivilklausel statt. Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung der Hochschule, nicht mit militärischen Einrichtungen oder der Rüstungsindustrie zusammenzuarbeiten. Das ist mit dem Anspruch verbunden, dass Bildung und Wissenschaft zu einer friedlichen und sozialen Entwicklung beitragen können und müssen.
Das Engagement von Hochschulmitgliedern für die Verankerung einer Zivilklausel richtete sich gegen eine Ausrichtung der Wissenschaft, die zu weiterer Aufrüstung, zur Zerstörung sozialer und natürlicher Lebensgrundlagen und zur Ermordung von Menschen durch Krieg beiträgt. Die Zivilklausel bedeutet eine Selbstverpflichtung der Hochschule auf ausschließlich zivile Zwecke, verbunden mit dem Anspruch, dass Wissenschaft und Bildung zu einer weltweit friedlichen Entwicklung beitragen können und müssen.
Die Geschichte verpflichtet: Hochschulen und Wissenschaft haben während des Faschismus‘ aktiv an Vernichtung und Krieg mitgewirkt und dem Nazi-Regime ideologisch und technologisch zugearbeitet. Völkerrecht und Grundgesetz bestimmen daher als Aufgabe von Bildung und Wissenschaft, frei von partikularen Interessen zu Frieden, Völkerverständigung und der Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen. Eine humane, an zivilem Nutzen orientierte Wissenschaft muss weiterhin erkämpft werden: Bundesweit werden Hochschulen durch die Reduzierung bedarfsorientierter öffentlicher Mittelzuweisungen dazu gebracht, Forschungsinhalte an den Anforderungen potentieller Geldgeber auszurichten – auch an denen von Bundeswehr und Rüstungsindustrie. Über eine Milliarde Euro sind allein 2008 vom Verteidigungsministerium zweckgebunden geflossen, um an 27 Hochschulen und angegliederten Instituten Forschung für die Bundeswehr durchführen zu lassen – insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Dazu gehört auch die Universität Köln.
Zusätzlich werden von der Rüstungsindustrie über Drittmittelverträge Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, über deren Ausmaß die Öffentlichkeit kaum Informationen erhält und über die auch die Leitung der Kölner Universität bisher jede Auskunft verweigert. An der Universität Köln hat sich das Studierendenparlament für die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung der Universität und zu diesem Zweck für eine Abstimmung innerhalb der Studierendenschaft ausgesprochen. Je größer die Beteiligung bei der Abstimmung ausfällt, desto besser sind die Voraussetzungen, die Zivilklausel zu erkämpfen.
Bei der Abstimmung während der studentischen Gremienwahlen vom 1 3. bis 1 7. Dezember waren alle, die an der Universität eingeschrieben sind, aufgerufen, über folgenden Text abzustimmen:
Das Nein zur durch die Kriegsforschung auf den Weg gebrachten Zerstörung ist Voraussetzung für eine humane Entwicklung. Gemeinsam können wir die Zivilklausel erkämpfen und in der Praxis zur Anwendung bringen. Lasst uns eine kritische Auseinandersetzung über alle Inhalte von Wissenschaft und Bildung führen, unsere Vorstellung von Rolle und Aufgaben der Hochschule diskutieren und deutlich Nein zu Militär- und Rüstungsforschung sagen! Jede und jeder kann sich an der Abstimmung beteiligen und mit anderen in Diskussion treten.
Hier das Abstimmungsergebniss:
64% Ja
21% Nein
15% Enthaltung
Knapp zwei Drittel haben sich für die Zivilklausel ausgesprochen. Das ist eine klare Positionierung der Studierendenschaft, der größten Mitgliedergruppe der Universität, für eine zivile und friedensfördernde Ausrichtung von Hochschule und Wissenschaft. Damit sind gute Voraussetzungen für die weitere Auseinandersetzung für die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung der Universität geschaffen.
Der Arbeitskreis Zivilklausel trifft sich nach den Weihnachsferien, um die weiteren Aktivitäten zu besprechen. Ort und Zeit werden unter www.zivilklausel.uni-koeln.de bekanntgegeben.