Neues vom rechten Rand

5. Oktober 2022

Am Sonntag, den 4. September, demonstrierten rund 800 Menschen – die Veranstalter sprechen von 1500 – 2000 Teilnehmern – in der Kölner Innenstadt. Mobilisiert worden waren sie von dem Leverkusener Stadtrat Markus Beisicht, einem früheren Aktivisten der rechtsgewirkten „Bürgerbewegung pro NRW“, und einem Deutsch-Russischen Verein, der sich angeblich für einen Dialog zwischen Deutschen und Russen einsetzt. Mit Rufen wie „Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung“ demonstrierten diese gegen Sanktionen gegen Russland, gegen Waffenlieferungen an die Ukraine und gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Auf ihrer Kundgebung sprachen neben Beisicht der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Andre Poggenburg und der langjährige NPD-Aktivist Karl Richter. Rund 400 – 500 Menschen beteiligten sich an mehreren antifaschistischen Gegenkundgebungen.

Noch am 17. August hatten mehrere hundert Menschen in der Innenstadt gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert. An der Eigelsteintorburg fand zeitgleich eine antifaschistische Gegenkundgebung statt.

Gegen die Schließung ihres Lokals vor zwei Jahren in Köln-Holweide durch die Stadt Köln hatte eine der „Reichsbürger“-Szene nahe stehende Frau vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt. Das Gericht befand die Schließung als rechtens. Die Inhaberin des Lokals wollte dieses ohne eine gaststättenrechtliche Erlaubnis führen und den Zutritt nur Staatsangehörigen und Zugehörigen des „Königreichs Deutschland“ erlauben. Corona-Hygienevorschriften seien mit dem Argument nicht eingehalten worden, dass neben dem Recht des „Königsreiches“ keine weiteren Rechte und Pflichten einzuhalten seien. Das Ordnungsamt hatte daraufhin das „Vereinslokal“ für die „Reichsbürger“-Szene ohne vorherige schriftliche Anordnung geschlossen und versiegelt. Das Gericht stellte fest, dass das „Königreich Deutschland“ keine eigene Rechtsordnung schaffen könne. Ein Betrieb als „Vereinsheim“ sei nicht möglich, da das „Königreich Deutschland“ kein Verein sei. Die Stadt Köln hätte allerdings die erweiterte Gewerbeuntersagung und weitere Zwangsmittelandrohungen nicht ohne eine vorherige Verwaltungsentscheidung vollziehen dürfen, so das Gericht. hma