Erinnern – eine Brücke in die Zukunft

22. Januar 2022

Wir gedenken der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz und der Millionen Opfer des Nationalsozialismus.

Dieses Mal richten wir unseren Blick auf die Kölner Gesundheitspolitik während der NS-Diktatur. Grundlegend für sie waren Hitlers Ausführungen in „Mein Kampf“: „Der Staat muss Sorge tragen, dass nur, wer gesund ist, Kinder zeugen darf. Umgekehrt aber muss es als verwerflich gelten, gesunde Kinder dem Staat vorzuenthalten.“ (1925)

Direkt ab 1933 missbrauchen die Nazis das öffentliche Gesundheitswesen für ihre menschenverachtende Selektionspolitik. Ärzt*innen verletzen den im hippokratischen Eid festgelegten Leitgedanken, die Würde jedes einzelnen Kranken zu achten und ihn vor Schaden zu bewahren.Dem Nationalsozialismus dagegen geht es um die „Gesundheit des Volkskörpers“ und um „Rassenhygiene“. Die Ärzteschaft wird zu einer der wichtigsten Säulen zur Durchsetzung der ‚Rasse‘-Politik. Mit dem NS-Ärztebund bilden sie bald die größte Berufsgruppe innerhalb einer Parteiorganisation. Für die Bevölkerung wiederum wird es als Pflicht definiert, gesund und leistungsfähig zu sein, um dem Staat dienen zu können.

Die Nazis können dabei an Tendenzen anknüpfen, die bereits in der Weimarer Zeit in der Ärzteschaft kursierten. So ist auch ein Kölner Behördenleiter schon in den 1920ern auf sozialdarwinistischem Kurs. Dr. Carl. Coerper, seit 1926 Beigeordneter für das Gesundheitswesen, richtet schon bald nach seinem Amtsantritt eine „Eugenische Eheberatungsstelle“ ein.

Am 14. Juli 1933 wird das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verkündet. Angeblich erbkranke Menschen werden zum Objekt staatlicher Verfügungsgewalt. Bereits ab 1934 werden auch Rom*nja und Sinti*zze auf der Grundlage des Gesetzes vor allem. unter der vermeintlichen Diagnose des „angeborenen Schwachsinns“ zwangssterilisiert. Aus den Akten des Erbgesundheitsgerichts Köln geht hervor, dass ca. 4.000 Zwangssterilisationen an Kölner*innen durchgeführt werden, ein Drittel davon allein in der Frauenklinik unter der Leitung von Prof. Naujoks.

Dem „Erbgesundheitsgesetz“ folgt 1939 das „Euthanasie“-Massenmordprogramm. Allein auf dem Westfriedhof liegen etwa 2.000 Euthanasieopfer, die in Heil- und Pflegeanstalten selektiert und durch Gas, Medikamente oder Hunger ermordet wurden.

Zur NS-Gesundheitspolitik gehört die Verfolgung jüdischer wie auch sozialistischer Ärzt*innen und Schwestern und die Diskriminierung jüdischer Patient*innen: Ab 1937 dürfen jüdische Kranke nicht mehr in Städtische Kliniken aufgenommen werden, auch wenn dies teilweise heimlich noch geschieht.. Jüdische Ärzt*innen werden ab 1933 aus Stellungen in der Gesundheitsverwaltung, Kliniken und Krankenhäusern gekündigt und seit 1938 durch Entzug der Approbation gänzlich aus ihrem Beruf gedrängt.

Beispielhaft ist das Schicksal der jüdischen Ärztin Erna Rüppel. Sie wächst in Köln auf. Nach dem Abitur studiert sie in Bonn und wird Kinderärztin. Zusammen mit ihrem Mann Hans Rüppel lässt sie sich 1927 in Solingen nieder. Beide führen eine eigene Praxis. Aber Erna Rüppel muss als Jüdin ihre Praxis aufgeben. Auch ihre sogenannte „Mischehe“ wird zum Verhängnis. Wenige Jahre kann sie als „Krankenheilerin“ am Israelitischen Krankenhaus in Ehrenfeld arbeiten. In beeindruckender Weise nimmt sie ihr Schicksal in die eigenen Hände.

Bei der medizinischen Versorgung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die seit Kriegsbeginn aus den besetzten Gebieten nach Köln verschleppt wurden, steht allein die Wiederherstellung der Arbeitskraft im Vordergrund. Nur wenn Aussicht auf Heilung besteht, werden sie behandelt. Ernsthaft zu erkranken bedeutet oft den Tod.

Seit 1948 bekennt das „Genfer Gelöbnis“ des Weltärztebundes: „Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten. “
Das Genfer Gelöbnis ist Teil der Berufsordnung der deutschen Ärzt*nnen. Daran ist auch heute immer wieder zu erinnern.

Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ – Schwur der überlebenden Männer und Frauen des KZ Buchenwald von 1945