Rüge für Stolz
7. Juli 2011
Im September 2009 wurde beim ver.di-Bundesvorstand ein Ausschlussantrag gegen den Kölner Publizisten Rolf Stolz gestellt. Dieser gehört dem „Verband Deutscher Schriftsteller (VS)“ der Gewerkschaft an und schrieb bzw. schreibt in diversen einschlägig rechten Publikationen, er tritt auch als Redner u.a. bei strammrechten Burschenschaften auf.
Ein Ausschluß von Stolz – zum gegenwärtigen Zeitpunkt – wurde vom ver.di-Bundesvorstand nun abgelehnt. Allerdings sprach ihm ver.di eine Rüge wegen „fortgesetzter Verstöße gegen Satzung, Beschlusslage und wegen gewerkschaftsschädigendem Verhalten“ aus und drohte bei ähnlichem Verhalten in der Zukunft mit dessen Ausschluß. Die „Freiheit der Wissenschaft, der Kunst und der Medien’, wie es in der ver.di-Satzung heißt, bedeute nicht, daß ein Mitglied von seiner Verpflichtung befreit wäre, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, urteilte der ver.di-Bundesvorstand.




