SPD-Unvereinbarkeitsbeschluss mit der VVN aufgehoben!
16. Januar 2011
Berlin. Manchmal dauert es etwas länger: Der Parteivorstand der SPD hat den Unvereinbarkeitsbeschluss mit der VVN von 1948 am 25.10.2010 aufgehoben, also nach 62 Jahren!
In dem Beschluss von 1948 hieß es: «Die Sozialdemokratische Partei stellt fest, dass die Mitgliedschaft in der VVN unvereinbar ist mit der Mitgliedschaft in der SPD. Hieraus ergibt sich für die SPD als politische Organisation die Verpflichtung, im Rahmen der Möglichkeiten und der in Vorbereitung befindlichen Gesetze einer Wiedergutmachung gegenüber Antinationalsozialisten das Wort zu reden, die den berechtigten Ansprüchen und der Verpflichtung des Volkes gegenüber den Vorkämpfern der Freiheit in weitestem Maße gerecht wird.»
Vorstöße und Anträge gegen den Uralt-Beschluss wurden regelmäßig mit dem bescheid, der Beschluss würde nicht mehr angewendet, zurückgewiesen. Nun hat der SPD-Parteivortand am 25.10. 2010 entschieden: «Der Beschluss wird gem. § 6 Absatz 2 Satz 3 Organisationsstatut aufgehoben.»
Die genaueren Umstände dieses Sinneswandels sind bislang nicht bekannt. Die VVN-BdA freut sich aber, dass jahrzehntelange Bemühungen ihrerseits ein glückliches Ende gefunden haben und hofft, dass der/die eine oder andere Sozialdemokrat/in sich einen Ruck gibt und nun Mitglied in der VVN-BdA wird.