Der NRW-Landtag soll unmittelbar und direkt gegen Nazis vorgehen

geschrieben von mib

6. März 2011

Die Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA am 26.2.11 in Düsseldorf hat dringende Appelle an den Landtag gerichtet. Die VVN-BdA unterstützt darin die Bemühungen zur Einrichtung von Beratungsstellen in NRW für Opfer rechter Gewalt.

Unverzichtbar sei auch, die Achtung von Recht und Gesetz zu einer unmittelbaren Aufgabe des Landtages zu machen, das heißt: „Unverzichtbar ist, dass die demokratisch gewählten Gremien handeln, und dies nicht der Polizei überlassen.“ Die VVN/BdA Nordrhein-Westfalen unterstützt ferner die Aktionen gegen den für den 7. Mai 2011 von „pro NRW“ mit Unterstützung zahlreicher europäischer Rechtsparteien geplanten „Marsch für die Freiheit“ in Köln.

Antrag 4 der Kreisvereinigung Dortmund: Die VVN-BdA unterstützt die Bemühungen zur Einrichtung von Beratungsstellen in NRW für Opfer rechter Gewalt.

Die Entwicklung im Lande, insbesondere in den Hochburgen der so genannten ‚Autonomen Nationalisten‘ in Aachen und Dortmund, hat zur alltäglichen rechten Gewalt geführt, ohne dass die Behörden adäquat darauf reagiert hätten.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Opfer aus NRW sich inzwischen sogar an die Opferberatungsstellen in Thüringen und Sachsen-Anhalt wenden mussten, weil das eigene Bundesland untätig ist.

Die zu schaffenden Beratungsstellen in NRW sollen Aufgaben wahrnehmen, die der besonderen Situation der Betroffenen nach einem rechten Angriff gerecht werden.

Nordrhein- Westfalen nimmt seit vielen Jahren den ersten Platz der absoluten Zahlen bei rechter Gewalt ein. Die bloße Tatsache, dass auf Grund der hohen Bevölkerungszahl die prozentuelle Zahl gering ist, hilft den Betroffenen in ihrer schwierigen Situation in keiner Weise.

Wir fordern die finanzielle Absicherung einer spezifischen Beratungseinrichtung für Opfer neofaschistischer Gewalt in NRW.
Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW

Antrag 5 der Kreisvereinigung Dortmund: Petition an den Landtag: Gemeinsames Handeln der Demokraten zum Stopp der Nazis

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen möge beschließen:

In einer gemeinsamen Resolution wenden sich die Mitglieder des Landtages gegen alle Aufmärsche von Neonazis in den Städten und Gemeinden unseres Bundeslandes. Sie sprechen sich entschieden für Mitmenschlichkeit und Toleranz, gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt aus.

Rassismus, Kriegshetze und Fremdenfeindlichkeit sowie alle Bemühungen, die Verbrechen des Naziregimes zu verharmlosen, haben in unserem Land keinen Platz.

Die Nazi-Aufmärsche werden nunmehr seit zehn Jahren in verstärktem Maße hier geduldet, obwohl eine überwältigende Mehrheit der Bürgerschaft unserer Städte und Gemeinden sie ablehnen.

Die Mitglieder des Landtages bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auch am 4. September 2010 einen Aufmarsch der Neonazis in Dortmund genehmigt zu haben.

Sie sprechen sich gemeinsam dafür aus, alle Naziaufmärsche zu beenden. Die Mitglieder des Landtages erwarten vom Bundesverfassungsgericht, seine bisherige Rechtsprechung zu überdenken und in künftigen Entscheidungen über Demonstrationsverbote insbesondere sein eigenes Grundsatzurteil vom November 2009 zu beachten.

Unverzichtbar ist, die Achtung von Recht und Gesetz auch zu einer unmittelbaren Aufgabe des Landtages zu machen. Unverzichtbar ist, dass die demokratisch gewählten Gremien handeln, und dies nicht der Polizei überlassen. Insbesondere mobilisiert der Landtag dazu die Öffentlichkeit, ermutigt die Bürgerinnen und Bürger zur Zivilcourage und beteiligt sich demonstrativ an den Protestaktionen. Mit Entschiedenheit gilt es, der Demokratie der Mehrheit gegen den Terror einer Minderheit Geltung zu verschaffen.

Im einzelnen wird gefordert:

1. Das Prinzip des Oberverwaltungsgerichts Münster sollte angewendet werden, welches lautet: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss OVG NRW, Az 5 B B 585/01)

2. Es wird somit das Grundgesetz angewendet, dessen Artikel 139 die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften zu geltendem Recht macht; – dieser Artikel wurde beim Beitritt der Bundesrepublik Deutschlands in die UNO und bei Grundgesetzentscheidung nach der Herstellung der Einheit Deutschlands bekräftigt.

3. Es wird die Entscheidung des Bundestages angewendet, der den § 130,4 geschaffen hat, der besagt: Es „wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

4. Es wird die Entscheidung des Bundestages angewendet, der in das Versammlungsgesetz hineingeschrieben hat: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten (…) werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“ (Versammlungsgesetz § 15,2)

5. In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht bereits im November 2009 entschieden: „Wegen der besonderen Geschichte Deutschlands gilt in der Frage der Meinungsfreiheit für Nazis eine Ausnahme. ‚Angesichts des Unrechts und des Schreckens, den die Naziherrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht habe‘, enthalte das Grundgesetz in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Propaganda zu schaffen. Denn ‚das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedeutet werden‘.“ (Az. 1 BvR 2150/08) (Zitiert nach dpa vom 17.11.09)

6. Die Städte Wunsiedel und Karlsruhe haben die Anwendung des § 130,4 des Strafgesetzbuches gegen Neonaziaufmärsche vorgenommen und sind damit gut gefahren. So konnten die Naziaufmärsche verboten werden. Das sollte auch in unseren Städten und Gemeinden möglich sein.

Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW am 26.02.2011

Antrag 8 der Kreisvereinigung Köln: Unterstützung der Aktionen gegen „proNRW“ im Mai 2011

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Die VVN/BdA Nordrhein-Westfalen unterstützt die Aktionen gegen den für den 7. Mai 2011 von „pro NRW“ mit Unterstützung zahlreicher europäischer Rechtsparteien geplanten „Marsch für die Freiheit“ in Köln und fordert die umliegenden Kreisvereinigungen auf, sich an den antifaschistischen Aktivitäten an diesem Tag zu beteiligen und aktiv dafür zu werben.

Begründung:

Nachdem die beiden letzten von pro Köln/pro NRW organisierten „Großereignisse“ zur Blamage für die Veranstalter wurden, gehen die Rassisten jetzt aufs Ganze: Unter dem provokatorischen und verlogenen Motto „Marsch für die Freiheit“ kündigen sie für den 7. Mai 2011 eine Großdemonstration in Köln an. Dabei werden sie von zahlreichen europäischen Rechtsparteien wie z. B. der österreichischen FPÖ und dem belgischen Vlaams Belang unterstützt.

Angesichts der nicht völlig erfolglosen Versuche von pro NRW, sich über das engere Kölner Umland hinaus auszudehnen, einer in Teilen der Bevölkerung feststellbaren rassistischen Grundstimmung (die sich u.a in den Diskussionen um das Buch von Thilo Sarrazin manifestierte), der Aufwertung von pro NRW durch die Unterstützung großer europäischer Rechtsparteien und der besonderen Provokation, die der Veranstaltungstermin einen Tag vor dem Jahrestag der Befreiung von Faschismus darstellt, ist es notwendig, durch eine breite Mobilisierung, die deutlich über Köln hinausgeht, für starke und erfolgreiche Gegenaktivitäten jeder Art zu sorgen.

Einstimmig beschlossen von der LDK der VVN/BdA NRW am 26.02.2011