Scheungraber-Prozess: Zehnfacher Mord – Urteil rechtskräftig

16. November 2010

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Münchner Landgericht vom August 2009 gegen den ehem. Gebirgsjägerleutnant und Kriegsverbrecher Josef Scheungraber aus Ottobrunn bestätigt. Damit muß dieser – sofern bei dem 92-jährigen nicht plötzlich gesundheitliche Probleme auftauchen – in Haft. Auch eine Revision beim Europäischen Gerichtshof wird dies – so Bayern2Radio – nicht aufschieben können.

Unser VVN-BdA-Aktivist Kurt Wirth schreibt uns aus Bayern: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Münchner Landgericht vom August 2009 gegen den ehem. Gebirgsjägerleutnant und Kriegsverbrecher Josef Scheungraber aus Ottobrunn bestätigt. Damit muß dieser – sofern bei dem 92-jährigen nicht plötzlich gesundheitliche Probleme auftauchen – in Haft. Auch eine Revision beim Europäischen Gerichtshof wird dies – so Bayern2Radio – nicht aufschieben können.

Er hatte 1944 in Italien 11 Zivilisten in ein Haus sperren und dieses in die Luft sprengen lassen. Lange Zeit war er „Ehrengast“ bei dem alljährlichen Gebirgsjägertreffen am Hohen Brendten bei Mittenwald. Die VVN-BdA hatte gegen diese Treffen immer wieder protestiert und gegen Scheungraber Strafanzeige erstattet, so in einem Brief an die Justizministerkonferenz der Länder. Die Anzeige hatte nun einen späten Erfolg.

Die Gemeinde Ottobrunn hat nun reagiert:

Der Gemeinderat erkannte ihm die Bürgermedaille ab, und der Titel eines Ehrenkommandanten der Feuerwehr wurde ihm ebenfalls aberkannt. Die von Bayern2Radio interviewten Ottobrunner Bürger äußerten sich überwiegend zustimmend zu dieser Entwicklung und brachten zum Ausdruck, daß das eigentlich alles schon früher hätte geschehen müssen.