Das Bundesverfassungsgericht gebietet neuerdings das Verbot der Naziprovokation
10. August 2010
Der „nationale Antikriegstag“ der Nazis soll wieder in Dortmund stattfinden. Und die Polizei genehmigt ihn, und die Stadt Dortmund lässt per „Koordinierungsstelle mitteilen, sie fände die Entscheidung ausreichend klug, weil irgendwie alternativlos.
Doch es handelt sich nicht um Anti-Krieg, sondern um Jubel für den nazideutschen Überfall auf Polen vom 1. 9. 39, für den Beginn des Vernichtungskrieges WK II. Es handelt sich um verfassungsfeindliche Volksverhetzung. Deshalb wurden der Dortmunder Polizeipräsident und der neue Landesinnenminister von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten aufgefordert: Verweigern Sie die Zustimmung zu dem Plan der Nazis und Neonazis, am 4. September in Dortmund Volksverhetzung und Kriegshetze zu betreiben. Handeln Sie entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2009 (Az. 1 BvR 2150/08). Dieses Gericht hatte nach seiner Fehlentscheidung vom September 2009, das Verbot der Nazidemo vom 4. 9. 09 aufzuheben, neu beraten und entschieden. „Wegen der besonderen Geschichte Deutschlands gilt in der Frage der Meinungsfreiheit für Nazis eine Ausnahme. ‚Angesichts des Unrechts und des Schreckens, den die Naziherrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht habe’, enthalte das Grundgesetz in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Propaganda zu schaffen. Denn ‚das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedeutet werden’.“ (Zitiert nach dpa vom 17.11.09) Der neue Paragraph 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches erlaubt mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts ein Versammlungsverbot, wenn Aggression und Angriff auf die Opfer, Lobpreisung der Gewalt- und Willkürherrschaft gegeben sind. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu am 18.11.09: „Die Freiheits-Grundrechte des Grundgesetzes verkörpern die Erinnerung an das Menschheitsverbrechen. Diese Erinnerung darf nicht verwüstet werden durch die militante Beleidigung der Opfer. Die Grundrechte sollen nicht missbraucht werden, um das Gedenken derer zu verhöhnen, die sie verkörpern.“
Die VVN-BdA führte in einer Antwort an den Polizeipräsidenten und die Stadt Dortmund aus: „Unsere Organisation ist eine Organisation der Opfer. Sie wurde für Dortmund 1947 von 2000 Überlebenden des Holocaust, von NS-Opfern und Teilnehmern am Antinazi-Widerstandskampf gegründet. Die Volksverhetzung der Nazis in Dortmund regelmäßig zum 1. September ist unerträglich und wird von uns niemals hingenommen.